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Physio Rezept Wie Lange Gültig


26.08.2021 fourteen:thirteen

Hallo

Wann muss ein rezept spätistens abgerechnet werden - früher war es ane Jahr nach letztem Termin - ich meine was gelesen zu haben das es jetzt spätistens ix Mon nach letzten termin abgerechnet werden muss richtig ?

Hallo Wann muss ein rezept spätistens abgerechnet werden - früher war es 1 Jahr nach letztem Termin - ich meine was gelesen zu haben das es jetzt spätistens ix Mon nach letzten termin abgerechnet werden muss richtig ?

26.08.2021 fourteen:21

Hi 6er Vo sind nach dem 1 Behandlungstermin three Monate gültig.Große Vo ab 7 Behandlungen sind dann 6 Monate gültig.Spätestens nach ix Monaten abrechnen.Schau mal in den Frage Antwortkatalog

Hullo 6er Vo sind nach dem 1 Behandlungstermin three Monate gültig.Große Vo ab vii Behandlungen sind dann 6 Monate gültig.Spätestens nach 9 Monaten abrechnen.Schau mal in den Frage Antwortkatalog

c-physio

26.08.2021 twenty:27

ich finde diesen FAQ leider nicht wieder darum frage ich ja:
9Mon nach Ausstellung ? nach erster behandlung ? nach letzter behandlung

ich finde diesen FAQ leider nicht wieder darum frage ich ja: 9Mon nach Ausstellung ? nach erster behandlung ? nach letzter behandlung

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Friedrich Merz

26.08.2021 21:44

@c-physio Guten Abend Herr/Frau c-physio,

Im §18 Allgemeiner Teil, Punkt 5 finden Sie folgende Formulierung:

"Forderungen aus Vertragsleistungen können von den zugelassenen Leistungs-erbringern nach Ablauf von nine Kalendermonaten , gerechnet vom Ende des Monats, in dem sie abgeschlossen worden sind, nicht mehr erhoben werden. Dies golden auch für Forderungen von gesetzlichen Zuzahlungen nach § 43c SGB V. Maßgeblich ist das Datum des Rechnungseingangs . Für verspätet eingehende Rechnungen besteht kein Vergütungsanspruch."

Sie finden dies aber auch hier:
https://www.physio.de/zulassung/gkv-rv.php

Herzliche Grüße aus der Redaktion und eine Gute Nacht
Friedrich Merz

[mention]c-physio[/mention] Guten Abend Herr/Frau c-physio, Im §eighteen Allgemeiner Teil, Punkt 5 finden Sie folgende Formulierung: [i]"Forderungen aus Vertragsleistungen können von den zugelassenen Leistungs-erbringern nach Ablauf von [/i][b][i]9 Kalendermonaten[/i][/b][i], [/i][b][i]gerechnet vom Ende des Monats, in dem sie abgeschlossen worden[/i][/b][i] sind, nicht mehr erhoben werden. Dies golden auch für Forderungen von gesetzlichen Zuzahlungen nach § 43c SGB 5. [/i][b][i]Maßgeblich ist das Datum des Rechnungseingangs[/i][/b][i]. Für verspätet eingehende Rechnungen besteht kein Vergütungsanspruch."[/i] Sie finden dies aber auch hier: https://physio.de/zulassung/gkv-rv.php Herzliche Grüße aus der Redaktion und eine Gute Nacht Friedrich Merz

29.08.2021 eighteen:03

Hallo Herr Merz,

gilt aber für VO mit Ausstellung ab neuem Rahmenvertrag, richtig? Denn man kann ja nicht plötzlich VOs für nicht mehr abrechnungsfähig erklären, dice nach alten Verträgen noch gültig waren.
Gruß

Hallo Herr Merz, gold aber für VO mit Ausstellung ab neuem Rahmenvertrag, richtig? Denn man kann ja nicht plötzlich VOs für nicht mehr abrechnungsfähig erklären, dice nach alten Verträgen noch gültig waren. Gruß

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Friedrich Merz

30.08.2021 12:28

Guten Tag Herr Herbert,

diese Frage ist in der Tat in unserer Redaktion nicht ganz unumstritten. Mehrheitlich gehen wir aber davon aus, dass Sie Recht haben.

Wenn Sie allerdings eine juristisch belastbare Antwort benötigen sollten, möchten wir Sie bitten , sich an den Startseite - GKV-Spitzenverband zu wenden.

Gruß zurück

Guten Tag Herr Herbert, diese Frage ist in der Tat in unserer Redaktion nicht ganz unumstritten. Mehrheitlich gehen wir aber davon aus, dass Sie Recht haben. Wenn Sie allerdings eine juristisch belastbare Antwort benötigen sollten, möchten wir Sie bitten , sich an den https://www.gkv-spitzenverband.de/ zu wenden. Gruß zurück

VolkerP

31.08.2021 nineteen:24

Schönen Abend. Gibt es hierzu schon genauere Infos?

Schönen Abend. Gibt es hierzu schon genauere Infos?

31.08.2021 22:48

Steht bei Inche fünf Beiträge vorher :-)

Steht bei Inche fünf Beiträge vorher :-)

VolkerP

02.09.2021 13:35

Das sind zwei unterschiedliche Themen...

Das sind zwei unterschiedliche Themen...

01.09.2021 20:48

Kommt es zu der Fehlinterpretation und Absetzungen, geht das sofort zum Anwalt. Ab 01.08.21 ist das laut Vertrag zu akzeptieren, jedoch gelten die alten Vereinbarungen für die VO's vorher.
Ansonsten könnten uns die Kassen ja mit einem Schlag um jede Menge Zahlungsvolumen besch....en.
Sowieso im Vergleich zum Handwerk nach BGB eine Bevormundung, die Rechnungsstellung vorzugeben, um dann dice Fristen noch willkürlich zu verändern.
Werde den Verband mal um Klarstellung bitten.
Gruß

Kommt es zu der Fehlinterpretation und Absetzungen, geht das sofort zum Anwalt. Ab 01.08.21 ist das laut Vertrag zu akzeptieren, jedoch gelten die alten Vereinbarungen für die VO'due south vorher. Ansonsten könnten uns die Kassen ja mit einem Schlag um jede Menge Zahlungsvolumen besch....en. Sowieso im Vergleich zum Handwerk nach BGB eine Bevormundung, dice Rechnungsstellung vorzugeben, um dann die Fristen noch willkürlich zu verändern. Werde den Verband mal um Klarstellung bitten. Gruß

02.09.2021 13:31

Habe heute den Kundenservice unserer Abrechnungsstelle [AZH] angerufen. Die neue ix Monatsregel gerechnet ab Ende des Monats des letzten Behandlungstermins [bezogen auf die Frage, wie lange ich eine Abrechnung eines ordnungsgemäß abgearbeiteten Rezeptes hinauszögern kann] beginnt mit Behandlungsdatum 1.8.21. Das bedeutet, die neue Regel beginnt erst für Rezepte, die in den Splittingbereich fallen. ZB wenn ein 6er Rezept Ende Juli 21 ausgestellt ist, dice ersten beiden Termine im Juli stattfanden, die restlichen iv Termine im August stattfanden, findet schon die neue Regel Anwendung. Nicht aber für Rezepte, die zu Ende Juli 21 abrechnungsfertig wurden.

Habe heute den Kundenservice unserer Abrechnungsstelle [AZH] angerufen. Dice neue ix Monatsregel gerechnet ab Ende des Monats des letzten Behandlungstermins [bezogen auf dice Frage, wie lange ich eine Abrechnung eines ordnungsgemäß abgearbeiteten Rezeptes hinauszögern kann] beginnt mit Behandlungsdatum 1.viii.21. Das bedeutet, die neue Regel beginnt erst für Rezepte, dice in den Splittingbereich fallen. ZB wenn ein 6er Rezept Ende Juli 21 ausgestellt ist, die ersten beiden Termine im Juli stattfanden, die restlichen iv Termine im August stattfanden, findet schon die neue Regel Anwendung. Nicht aber für Rezepte, dice zu Ende Juli 21 abrechnungsfertig wurden.

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Source: https://www.physio.de/community/abrechnung/wann-spaetistens-abrechnern/8/526351/1

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